Was sind eigentlich Schrottimmobilien?
Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.
Steigende Zahl an Schrottimmobilien
Anlegerschützer gehen davon aus, dass der Absatz von Schrottimmobilien und die damit verbundene Zahl der Opfer in naher Zukunft steigend werden. Selbst in der Politik erhält das Thema Schrottimmobilien zunehmend mehr Aufmerksamkeit.
Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG vertreten Opfer von Schrottimmobilien und mahnen zur Vorsicht beim schnellen Kauf einer Immobilie. So haben sich auch im Bereich der Schrottimmobilien einige Anzeichen herausgebildet, die auf einen möglichen Erwerb einer Schrottimmobilie hindeuten können. Diese sind u.a.:
•Unaufgeforderter Anruf eines Vermittlers zum Thema Altersvorsoge und Steuerlast
•Zügiges Vereinbaren eines Beratungstermins
•Angebot von sog. "Rundum-sorglos-Paketen"
•Passende Immobilienfinanzierung wird im „Paket“ mitangeboten
•Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht geplant bzw. abgelehnt
•Versprochene Mietgarantien
•Unseriöse Rechenbeispiele die bestehende Zweifel beseitigen
Rückabwicklung möglich – Handlungsmöglichkeiten bei Schrottimmobilien
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung der Schrottimmobilien liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.
Hilfe von Experten
Wir empfehlen Eigentümern von Schrottimmobilien nun zu handeln und eine mögliche Rückabwicklung anzustreben. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob eine mögliche Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.
Für weitere Informationen oder Fragen rund um Schrottimmobilien und deren Rückabwicklung stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.
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