Hintergrund ist, dass die ehemalige INFINUS Vertrieb und Service AG mit ihren Vermittlern Verträge geschlossen hatte, wonach nach einer Einmalzahlung an INFINUS regelmäßige monatlich fixe Provisionen an die Vermittler ausgezahlt wurden. Dies war als Altersversorgungsprogramm für die Vermittler vorgesehen und wurde unter dem Begriff „Maklerversorgungswerk“ betrieben.
Als Begründung für die nun erfolgte Rückforderung führt White and Case aus, dass diese Zahlungen unentgeltlich erfolgt seien, da ihnen keine werthaltige Gegenleistung gegenüberstand.
Die Rechtsanwälte Nikolaus Sochurek und Viggo von Wietersheim von der Kanzlei Peres & Partner halten diese Begründung jedoch für rechtlich nicht tragfähig: „Aus den Vertragsunterlagen und Absprachen, die Grundlagen dieser Provisionszahlungen sind, ergibt sich aus unserer Sicht, dass hierfür im Gegenzug sehr wohl werthaltige Gegenleistungen durch die Vermittler erbracht worden sind. Wir sind der Auffassung, dass die Rückforderungen unbegründet sind.“
Die Vermittler hatten sich nämlich verpflichtet, ihre Makler- und Vermittlungstätigkeit ausschließlich über die INFINUS abzuwickeln. Auch hatten sie einen namhaften Grundbetrag an die INFINUS gezahlt, um auf diese Weise in den Genuss der Zahlungen aus dem „Maklerversorgungswerkes“ zu gelangen. Es kann deshalb keine Rede davon sein, so Rechtsanwalt Sochurek, dass die monatlichen Leistungen ohne Gegenleistung erfolgt sein sollen.
Die Anwälte der Kanzlei Peres & Partner vertreten in diesem Zusammenhang bereits Vermittler und haben auf der vorgenannten Grundlage bereits eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet. Sie sind zuversichtlich, dass entsprechende aus Sicht von Peres & Partner unberechtigte Rückforderungen abgewehrt werden können.
Mehr Informationen: http://www.peres-partner.com/vermittlerhaftung/
Nikolaus Sochurek
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