Geschädigt wurden alle Zweige der zuckerverarbeitenden Industrie – vom Getränkehersteller bis zum Konditor.
Aktuell gibt es zwei Entwicklungen in Sachen Zuckerkartell:
1. Das BKartA signalisiert im Moment, Vertretern der Geschädigten (beschränkte) Akteneinsicht zu gewähren. Allerdings will man vorher den Kartellanten die Möglichkeit geben, gegen entsprechende Bescheide zu klagen. Das wird die Akteneinsicht verzögern. Es steht zu erwarten, dass sich das Verfahren der Akteneinsichtsgewährung noch circa zwei Jahre hinziehen wird. Zudem steht zu erwarten, dass aus der Akteneinsicht nicht alle für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen relevanten Informationen und Daten gewonnen werden können.
Den Betroffenen ist daher die gutachterliche Ermittlung ihrer Schäden anzuraten. Mittlerweile gibt es wirtschaftlich vertretbare Angebote, Kartellschadensberechnungen durchzuführen. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Oftmals gestaltete sich bereits die Ermittlung von Schäden für die Betroffenen als teuer und damit als zusätzlich hohes Risiko und Hemmschuh für die Weiterverfolgung von Kartellschäden. Da sich die Geschädigten mittlerweile besser untereinander vernetzen, können auch in der Phase der Schadensermittlung Synergieeffekte erzielt werden und etwa die Kosten des Gutachtens durch die Beteiligung mehrerer für den Einzelnen gesenkt werden.
2. Das Problem der Verjährung der potentiellen Ansprüche zeigt sich aktuell entspannter. Kartellanten gaben bislang in der Regel – zumindest gegen unmittelbaren Abnehmer – Verjährungsverzichtserklärung ab. In Einzelfällen berichten Betroffene, dass die Kartellanten zuletzt von dieser Praxis wieder abwichen. Durch die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ist die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zudem gehemmt worden. Den Kartellgeschädigten bleibt daher noch ausreichend Zeit, Ihre Ansprüche weiter zu prüfen und zu verfolgen.
Um die Verjährungsrisiken weiter zu minimieren, steht den Betroffenen zudem die kostengünstige Möglichkeit der Durchführung von Güteverfahren offen, um ohne Verjährungsrisiken weiteren Raum für Gespräche mit den Kartellanten und die Prüfung von Ansprüchen zu schaffen.
Für Anfragen und weitere Informationen stehen bei der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Jäger und János Morlin zur Verfügung.
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