Der FUSS e.V. wünscht sich von den Kommunen, dass diese verstärkt das Parken auf Geh- und Radwegen, aber auch das Zustellen von Querungsmöglichkeiten kontrollieren und ahnden. Dabei sollten nicht nur "Knöllchen" verteilt, sondern auch Fahrzeuge abgeschleppt werden, die so behindern, dass Ausweichmanöver der Betroffenen deren Unfallrisiko erhöhen. Der Verein forderte abschließend den Gesetzgeber auf, die Einsatzkriterien für das Verkehrszeichen Nr. 315, dass das Parken auf Gehwegen für Autofahrer erlaubt und regelt, wesentlich restriktiver zu fassen. "Wenn man, wie Bundesregierung, Länder und Kommunen, Verkehrszeichen einsparen will", so Stefan Lieb, FUSS e.V.-Sprecher, "sollte man das Zeichen gänzlich abschaffen." Nach Ansicht des in diesem Jahr 25 Jahre alt werdenden Lobby-Verbandes haben Autos auf Gehwegen und Fußverkehrsflächen grundsätzlich nichts zu suchen. Der Verein sieht es auch als sein Verdienst an, dass die Fußgänger inzwischen stärker für dieses Problem sensibilisiert sind und sich eine gerechtere Mobilitätskultur wünschen.
Stellt das Anbringen von "Parke nicht auf unseren Wegen"-Aufklebern eine Sachbeschädigung dar? Nach bisheriger Rechtsprechung nicht, wenn die Fenster außerhalb des Sichtfeldes, jedoch nicht Rückspiegel und Lack beklebt werden. Außerdem muss der Aufkleber rückstandsfrei entfernbar sein. Mehr Info unter:
www.geh-recht.info > Aktivitäten > Ist das Kleben von "Parke nicht"- Aufklebern auf Kfz strafbar?
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Ein Bild des "Parke-nicht"-Aufklebers in Originalgröße finden Sie unter
Der Direkt-Link zum Beitrag über die Frage, ob das Anbringen der Aufkleber eine Sachbeschädigung darstellt:
25 Jahre in Bewegung für mehr Sicherheit, Gesundheit und Spaß am Gehen.
Der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland feiert 2010 seinen 25.
Geburtstag.
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