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Dr. Hahn GmbH & Co. KG

Unternehmen

Dr. Hahn und fischer verteidigen erfolgreich Patent


06. Juni 2014, 14:28
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

(Mönchengladbach, 04/2014) Das Europäische Patentamt in München hielt in einer Verhandlung Ende März 2014 das für Dr. Hahn und die fischerwerke erteilte europäische Patent zur Anker-Schraube aufrecht. Gegen das Patent hatten zwei Unternehmen aus Italien und Deutschland Einspruch eingelegt. Die beiden Branchenunternehmen hatten den Widerruf des Patentes beantragt, da die Hahn Anker-Schraube nach ihrem Verständnis lediglich den Stand der Technik abbilde. Dem widersprach das Europäische Patentamt. Die Ausgestaltung der Hahn Anker-Schraube verfüge über die technischen Merkmale, die die Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit hinreichend erfüllen. Der Einspruch wurde daher abgewiesen.

Dr. Hahn und fischer verteidigen erfolgreich Patent

Hohes Investment in Entwicklung und Patentwesen

In einer Technologiepartnerschaft mit dem Befestigungsspezialisten fischer (fischer Dübel) wurde die Anker-Schraube entwickelt, umfangreich getestet und zur Marktreife gebracht. Die Unternehmensgruppe fischer aus Waldachtal im Schwarzwald ist bekannt für ihre Innovationskraft und die hohe Zahl an Patenten und Schutzrechten. „Wir sind sehr froh, dass unsere Auffassung hinsichtlich der erfinderischen Tätigkeit bestätigt wurde“, erläutert Eckhard Meyer, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing bei Dr. Hahn. „Jedes Jahr investieren wir einen hohen sechsstelligen Euro-Betrag allein für unsere bestehenden und neuen Patente. Es ist daher wohl nur zu verständlich, dass wir diese Rechte auch durchsetzen wollen.“ Im Fall der Hahn Anker-Schraube heißt dies, dass die Produktion, der weitere Einsatz und Vertrieb des für Dr. Hahn geschützten Befestigungsmittels durch andere Marktbegleiter in Deutschland und denjenigen europäischen Ländern, in denen sich das Patent in Kraft befindet, untersagt werden kann. So auch beispielsweise in Polen. „Bei bekannten Verstößen werden wir jeweils unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nutzen“, kündigt Meyer bereits heute an. Und Dr. Ulrich Suchy, Leiter der Patentabteilung bei fischer ergänzt: "Wir ziehen hier mit Dr. Hahn an einem Strang, wobei wir unsere erfolgreichen Erfahrungen in der weltweiten Bekämpfung zahlreicher Nachahmungen gerne einbringen."

Vielfältiger Einsatz und große Vorteile in der Werkstatt

Die Hahn Anker-Schraube findet schon seit längerem im Premiumprodukt Hahn Türband 4 Verwendung. Mit Einführung der neuen Serie 60 AT können Türenbauer das innovative Befestigungselement auch für ihre Türelemente aus Aluminium- und Stahlprofilen nutzen.

Anstelle über eine Befestigungsplatte, wird das Hahn-Band direkt mit der Anker-Schraube auf das Profil geschraubt. Das Befestigungsmittel ist für nahezu alle gängigen, wärmegedämmten Systemprofile geeignet. Ein Überbrücken der Wärmedämmkammern durch Distanzbuchsen ist somit überflüssig. Die Direktbefestigung mit dieser Spezial-Schraube ist die bislang neueste Evolutionsstufe in der Befestigungstechnik für Türbänder.

Die Hahn Anker-Schraube ist derzeit in drei Werkstoffgüten (Stahl, Niro und eine Spezialausführung für Stahlprofile) und vier verschiedenen Längen verfügbar.

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