Magdeburg, 19.06.2014. Bislang hat sich nur wenig herumgesprochen, dass Immobilienbesitzer künftig über die Energiesituation der angebotenen Wohnung oder des angebotenen Hauses informieren müssen. Mieter können sich damit einen Eindruck über die anfallenden Nebenkosten verschaffen. Auf diesen Umstand macht das Magdeburger Immobilienunternehmen MCM Investor Management AG aufmerksam. „Nicht vielen ist zudem bewusst, dass es sich dabei nicht um einen Kavaliersdelikt handelt, sondern die Energieeinsparverordnung sogar drakonische Strafen vorsieht“, so das Management der MCM Investor Management AG. Denn es wird künftig als Verpflichtung bei der Neuvermietung angesehen, dass der Energieausweis der entsprechenden Immobilie vorliegt. Tut er das nicht, drohen Strafen bis 15.000 Euro.
„Mancher Vermieter weiß nicht, wo er sich informieren kann“, so MCM Investor Management AG. Dabei sei das Internet voll mit Empfehlungen, die oftmals auch sehr pragmatisch sind. So finden Interessierte Handlungsempfehlungen unter dem Link http://www.energieausweis-vorschau.de/wie-bekomme-ich-energieausweis.ht….
Wenig bekannt ist auch die Tatsache, dass selbst Anzeigen künftig über die wesentlichen Details der Immobilie im Hinblick auf deren Energieverbrauch aufklären müssen. Die Energieeinsparverordnung schreibt hier konkrete Vorgaben vor. Da mehr Text nahezu immer mit mehr Kosten verbunden ist, dürften viele versuchen, mit Abkürzungen zu arbeiten. Anwälte raten dabei, eindeutige und gebräuchliche Abkürzungen zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen drohen könnten.
Wer einen Makler bei einer Neuvermietung einschaltet, kann als Immobilienbesitzer unter Umständen seinen Regressanspruch auf diesen übertragen. „Seriöse Makler machen ihre Kunden in jedem Fall darauf aufmerksam, dass sie bei einer Neuvermietung einen Energieausweis brauchen“, meint MCM Investor Management AG. Sollte es anderenfalls zu einem Bußgeld oder einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, könnten Immobilienbesitzer den Makler durchaus in Regress nehmen. Als Profi müsse dieser die wesentlichen Vorgaben kennen. Allerdings könne sich der Makler auch dadurch exkulpieren, indem er den Vermieter auf den Umstand aufmerksam gemacht hat, dies sich schriftlich bestätigen lässt und damit die Verantwortung wieder auf den Vermieter rücküberträgt. Schaltet er indes Anzeigen, so auch im Internet, müssten diese aber in jedem Fall mit der Energieeinsparverordnung übereinstimmen.
„Die dargestellten Vorgaben, gelten dem Grunde nach ab sofort. Bußgelder soll es ab Mai 2015 geben. Ob es allerdings tatsächlich zu Abmahnungen kommt, ist nicht abzusehen. Wer professionell agiert, sollte sich indes rechtzeitig anpassen“, erklärt das Management der MCM Investor Management AG.
Weitere Informationen unter http://www.mcm-investor.de