Kommt das „Recht auf ein Balkonkraftwerk“? Diese Frage wird aller Voraussicht nach wohl erst im kommenden Frühling per Gesetz beantwortet sein. Denn der gesetzliche Anspruch wird es dieses Jahr nicht mehr in die Beratungen schaffen. Inhalt ist die Aufnahme von Steckersolargeräten in den gesetzlichen Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Onlineportal Golem.de hatte darüber berichtet und auf Anfrage von der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag erfahren, dass der im September 2023 beschlossene Gesetzentwurf voraussichtlich erst am 18. Januar 2024 in der ersten Lesung beraten wird. Somit werde es wohl erst im zweiten Quartal zum Inkrafttreten des Gesetzes kommen. Hierbei handelt es sich um eine eigene Initiative, die auf die bereits beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) folgt.