Von der Insolvenz betroffen sind insbesondere die Anleihegläubiger des „Traumschiffs“. Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0).
Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften.
„Wir bewerten die Zukunftsaussichten für die Anleihegläubiger daher als alles andere als positiv. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Rückzahlung der Anleihe an die Gläubiger“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Wir gehen zwar nicht davon aus, dass es zu einem Totalverlust für die Anleihegläubiger kommen wird, befürchten aber gleichwohl nicht unerhebliche Verluste für die Privatanleger.“
CLLB Rechtsanwälte bereiten daher Schadensersatzansprüchen gegen Prospektverantwortliche vor. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Verkehrswertgutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes als Sicherheit in Form einer Schiffshypothek ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger.
„Wie nun aber in der Gläubigerversammlung offenbar wurde, gibt es anscheinend für die MS Deutschland aktuell keine Kaufinteressenten. Auch der Wert des Schiffes scheint demnach – je nachdem, ob man von dem Schrott- oder Verkaufspreis ausgeht – bei maximal 10 Millionen Euro zu legen. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen Euro publiziert wurde“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da sich der Wert des Schiffes in wenigen Monaten kaum um 90 % reduziert haben kann, spricht unseres Erachtens nach viel dafür, dass der Wert der MS Deutschland in dem Anleiheprospekt als deutlich zu positiv angegeben wurde.“
Hieraus können sich Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.