10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital GmbH & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in RvH AG & Co. KG i.L. umfirmierte Fondsgesellschaft vertritt.
Dabei dürften die Ansprüche in keiner Weise begründet sein. Ausschüttungen können, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, nur dann zurückverlangt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der ALBIS Capital GmbH & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen aber explizit aus. Daher besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung der geltend gemachte Anspruch nicht.
Auf keinen Fall sollten sich ALBIS-Anleger daher durch derartige Schreiben einschüchtern lassen. Es empfiehlt sich vielmehr, einen mit der Materie vertrauten Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche und gegebenenfalls ihrer Zurückweisung zu beauftragen.
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