Hintergrund war, dass am 27.03.2012 alle Anleger der Gesellschaft Albis Capital AG & Co. KG angeschrieben wurden, um einen Liquidationsbeschluss herbeizuführen. Hier gab es viel Aufruhr. Viele Anleger hörten in diesem Zusammenhang das erste Mal davon, dass sie neben ihren bislang erbrachten Zahlungen an die Gesellschaft noch weiteres Geld an die Gesellschaft zahlen sollen. Hinzu kam, dass die Gesellschaft durch den Liquidator Rechtsanwalt Hofmann mitteilte, dass die Anleger der Albis Capital AG & Co. KG auch trotz der anvisierten Liquidation weiter an die Gesellschaft im Rahmen Ihrer Sprintverträge zahlen sollen. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Geschädigten die erhaltenen Zahlungen der Albis Capital AG & Co. KG im Falle der Insolvenz zurückzahlen müssten und ggf. im Rahmen der Plusverträge weiteres Geld an einen Insolvenzverwalter zurückzahlen müssten.
KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz, hatte schon damals moniert, dass aus dem Schreiben nicht ersichtlich ist, wie dies im Falle der Liquidation gehandhabt werden soll. "Alles in allem eine äußerst unschöne Geschichte, die eine Vielzahl von Geschädigte hinterlassen hat. Im Rahmen des ersten Liquidationsbeschlusses ist zu vermuten, dass viele Geschädigte ihre Stimme abgaben, um so etwas aktiv bewirken zu können" erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. Umso weniger war es nachvollziehbar, dass die Gesellschaft bis heute ihre Anleger über das Abstimmungsergebnis dieser Liquidation nicht informierte.
KAP Rechtsanwälte München vertreten eine Vielzahl von Geschädigten der Albis Capital AG & Co. KG. Im Rahmen dieser Vertretung stellte sich nunmehr heraus, dass die ursprüngliche Liquidation gescheitert ist. Nach ihren Informationen möchte Rechtsanwalt Hofmann nunmehr einen zweiten Liquidationsversuch starten und wird nach seinen eigenen Angaben Ende des Monats Oktober 2012 die Anleger erneut wegen einer Liquidation anschreiben.
Seit des ersten Anschreibens zur Liquidation ist, nicht sichtbar für die Anleger, doch einiges passiert. Die Albis Capital AG & Co. KG hat erste Klagen gegen ihre Anleger eingereicht. Betroffen hiervon sind insbesondere Sprintverträge. Zudem bietet die Gesellschaft in großem Umfang Vergleiche an. Die rechtsanwaltliche Vertretung der HFT Hanseatischen Fonds Treuhand GmbH, kurz HFT (ehemals Rothmann & Cie.) teilte in einem von KAP Rechtsanwälte geführten Klageverfahren auf Durchsetzung der Schadensersatzansprüche eines Albis Capital Geschädigten mit, dass diese Vergleiche insbesondere dem Zweck dienen sollen, hier die erforderliche Mehrheit für die Liquidation zustande zu bringen, indem sich die Gesellschaft im Rahmen der Vergleiche die Stimmrechte der ausgeschiedenen Anleger abtreten lässt. Dies wurde den KAP Rechtsanwälten auch durch den Liquidator in spe, Rechtsanwalt Hofmann, bestätigt. Interessante Details, die den Anlegern doch wichtig erscheinen könnten.
So ist die Gesellschaft auch zuversichtlich, dass die erneute versuchte Liquidation Erfolg haben wird. In den nächsten Tagen werden die Anleger angeschrieben und sodann wird sich wieder für die Anleger die Frage stellen, ob sie dieser Liquidation zustimmen oder nicht. Es bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Anschreiben diesmal mehr Informationen und nachvollziehbare Werte enthält, so dass sich die Anleger tatsächlich Gedanken darüber machen können, ob eine Liquidation für sie sinnvoll erscheint. Nach wie vor jedenfalls scheint die Albis Capital AG & Co. KG die erhaltenen Zahlungen wieder zurückerhalten zu wollen und eine Zahlungsverpflichtung der Sprintverträge. "Ob dies im Einzelfall so richtig ist, ist höchst fraglich, und sollte durch einen sachkundigen Rechtsanwalt, auch auf eigenen Ansprüche, geprüft werden" erläutert Rechtsanwältin Appelt zu den Erfolgsaussichten der Gesellschaft.