Einen gänzlich anderen Kurs fährt hier die Münchner FWU AG mit ihrem Versicherer Atlanticlux Lebensversicherung S.A. (Atlanticlux) aus Luxemburg. Denn die gelungene Verbindung aus Münchner Konzeptions-Know-how und Luxemburger Versicherungs- und Verwaltungskompetenz setzt seit den 90er Jahren auf Nettopolicen und damit auf totale Kostentransparenz. Kern dieser Nettopolicen-Strategie ist, dass die Lizenzpartner die Möglichkeit haben, Produkte unter eigenem Label auf den Markt zu bringen. Dabei werden durch die Lizenz die Vertriebrechte für die vereinbarten Nettoprodukte, die zugehörige Gestaltung der separaten Vertriebsgebühr, die Teilnahme am Provisions-Factoring und der Zahlungsverkehr von der FWU-Gruppe geregelt. Die Vermittlungsgesellschaft als Lizenzpartner hat dabei aber auch die Sicherheit, dass die Kunden ihre eigenen sind und somit kein Einfluss seitens des Versicherers Atlanticlux Lebensversicherung S.A. besteht.
Doch auch der Kunde als Versicherter hat viele Vorteile: Die gewünschte Transparenz erhält er nämlich dadurch, dass in den Nettoprodukten keine Abschlussvergütungen für die Vermittlungsleistung enthalten sind. Vielmehr realisiert der Vermittler seine Vergütung durch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung direkt mit dem Kunden, wobei dieser die vereinbarte Vergütung in 60 Monatsraten zahlen kann. Im Gegenzug bietet die FWU dem Vermittler die Möglichkeit des Provisions-Factoring, d.h. die Vorfinanzierung der Provision. Zu diesen separat an den Vermittler zu zahlenden Vermittlungsvergütungen kommen die Kosten des Tarifs, beides zusammen entspricht einer Kostenquote, die regelmäßig zu den günstigsten Angeboten von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen am Markt zählt.
Ein weiterer Vorteil für den Lizenzpartner besteht darin, dass die rechtliche Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung mittlerweile mehrfach höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Die auf Grund einer separaten Vereinbarung zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittler abzurechnende Vermittlungsgebühr ist vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen schon 1995 als zulässig eingestuft worden, weil der Versicherungsvermittler von keiner anderen Seite als vom Versicherungsnehmer eine Bezahlung seiner Leistung erhält. „Diese Kostentransparenz wird von Sparern und Einmalanlegern geliebt“, meint Atlanticlux-Verwaltungsrat Emmel.
Weitere Informationen: www.atlanticlux.lu