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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

BS Mary Invest Mary Schulte unter vorläufigen Zwangsverwaltung


15. Dezember 2012, 11:29
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Aktuellen Presseberichten zufolge musste nun der von BS Mary Invest aufgelegte Schiffsfonds Mary Schulte den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Der Schiffsfonds Mary Schulte aus dem Hause BS Invest wurde 2004 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 22,5 Mio. Euro aufgelegt. Der Eigenkapitalanteil betrug zum Zeitpunkt der Erstemission 9 Mio. Euro. Die Fremdkapitalquote belief sich dagegen auf rund 13,5 Mio. Euro. Für die Anleger des nun insolventen Schifffonds verlief die Beteiligung bisher alles andere als zufriedenstellend. Presseberichten zufolge haben die Anleger bis heute keinerlei Ausschüttungen erhalten. Durch die Insolvenz des Schifffonds droht ihnen jetzt sogar der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Nach unseren Erfahrungen wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Schiffsbeteiligungen häufig als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den möglichen Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.
Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in derartigen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden. Sie können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aus einer Falschberatung ergeben.

Betroffene Anleger des BS Invest MS Mary Schulte sollten umgehend einen einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.

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