Verschweigen ist keine Lösung
Als wichtigste Richtlinie für Migränepatienten gilt, dass die Vorerkrankung im Versicherungsantrag unbedingt anzugeben ist. Es hilft also nicht, diesen Risikofaktor zu verschweigen. Wenn die Krankheit nämlich schon festgestellt wurde, heißt das, dass der Patient mehr oder weniger regelmäßig zu Schmerzattacken neigt. Außerdem dürften die Schmerzen so heftig ausfallen, dass bereits ein Arzt aufgesucht wurde und eine Ursachenforschung betrieben wurde. Der Patient hat also Kenntnis von seiner Krankheit. Wenn er diese im Antrag nicht angibt und der Versicherer findet dies heraus, hat er das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Auch eine Leistungsablehnung kann folgen, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wird die Versicherung durch den Versicherer gekündigt, wird es schwer, einen neuen Vertrag abzuschließen. Lehnt der Versicherer die Zahlung einer BU-Rente ab, verliert der Versicherte seine Existenzgrundlage. Es dürfte auch keine Chance bestehen, den Versicherer auf juristischem Weg zur Zahlung zu bewegen, denn wenn der Versicherte die Vorerkrankung bei der Antragstellung verschweigt, macht er sich einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig. Er hat also lediglich Nachteile davon, deshalb ist es keine Lösung, die Erkrankung im Antrag nicht anzugeben. Doch was passiert, wenn er seine Migräne im Versicherungsantrag korrekt einträgt? Wie Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Migräne in den meisten Fällen umgehen, erfährt man auf http://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/berufs…
Risikozuschlag und Leistungsausschluss als Konsequenz
Der Versicherer will vermutlich genauere Angaben darüber haben, wie häufig und wie schwer die Migräneattacken sind. Es kann sein, dass ein medizinischer Bericht angefordert wird, bevor der Versicherer den Antrag annimmt. Treten die Schmerzen lediglich von Zeit zu Zeit auf und ist die Migräne nicht allzu schlimm, verlangt der Versicherer vielleicht einen Risikozuschlag. Er wird die Versicherungsprämie verteuern. Auch ein Leistungsausschluss kann vereinbart werden. Tritt eine Berufsunfähigkeit dann aufgrund ständiger Migräneanfälle ein, wird der Versicherte keine BU-Rente erhalten. Ist eine andere Krankheit die Ursache für den drohenden Verlust der Arbeitskraft, wird die Rente dagegen gezahlt.
Schwere Migräne führt zur Antragsablehnung
Leidet der Patient regelmäßig unter schweren Migräneanfällen, kann es zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags kommen. Für den Versicherer erscheint dann das Risiko zu groß, dass der Antragsteller aufgrund einer dauerhaften Migräne nicht mehr arbeiten kann. In diesen Fällen wird es schwer werden, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine Alternative kann dann unter Umständen der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Kombination aus einer Unfall- und einer Dread Disease-Versicherung sein, um wenigstens eine rudimentäre Absicherung zu haben, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.