Neubewertung der Pensionsrückstellungen durch BILMOG
Zur Bewertung von Pensionsrückstellungen ist der Rechnungszins zentral und bestimmt mit dem Barwert das Kapital, das bei Rentenbeginn vorhanden sein muss. Der zu verwendende Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzt. Die Ermittlungsmethodik und die Veröffentlichungsmodalitäten sind in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) geregelt. Der marktbezogene Rechnungszins lag in den letzten Jahren immer über 5 %. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird dieser deutlich absinken. Laut Prognose zum Stichtag 31.12.2015 liegt der BilMOG-Zinssatz bei 4,19 %. Betrachtet man einen durchschnittlichen Bestand an Pensionszusagen kann davon ausgegangen werden, dass die Rückstellungen allein durch eine Verminderung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt um ca. 13 % bis 15 % steigen. Zeichnet man die aktuelle Zinsentwicklung fort, ist eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen um etwa 30 % bis 2018 zu Lasten des handelsrechtlichen Jahresergebnisses realistisch.
Veränderungen in den Sterbetafeln durch höhere Lebenserwartung
Neben dem sinkenden Zinssatz treibt die stetig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung die Pensionsverpflichtungen zusätzlich in die Höhe. Im Abstand von einigen Jahren werden die zur Berechnung verwendeten Sterbetabellen aktualisiert, was zu dem Effekt führt, dass bei gleicher Höhe der Pensionszusage und steigender Lebenserwartung der Rentenbarwert nach Heubeck (Pensionsrückstellung) steigt. Ein Vergleich zweier Sterbetafeln veranschaulicht die Situation. Für eine Altersjahresrente in Höhe von 1.000 Euro waren anhand einer Sterbetafel aus 1998 nach Heubeck 10.252,00 Euro an Altersrentenbarwert notwendig. Wird eine Sterbetafel aus 2005 zugrunde gelegt, steigt der Barwert auf über 12.279,00 Euro.
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen im DUK Versorgungswerk e.V.
Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des DUK Versorgungswerk e.V. ermöglicht durch die Integration eines externen Versorgungsträgers die komplette Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen. Durch Nutzung von kongruenten Rückdeckungsversicherungen als Finanzierungsinstrument des Arbeitgebers können zugesagte Leistungen in voller Höhe rückversichert werden und stellen kein unkalkulierbares Risiko dar. Rückstellungen für Betriebsrenten müssen nicht gebildet werden. Durch die Integration eines externen Versorgungsträgers lässt sich das komplette Versorgungsrisiko der Pensionsverpflichtungen aus dem Unternehmen ausgliedern.
Im DUK Versorgungswerk e.V. bringen versicherungsmathematische Garantien Sicherheit
Biometrische Risiken wie Langlebigkeit und unstete Kapitalmarktsituationen werden durch Nutzung von Rückdeckungsversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert sind, vollständig berücksichtigt. Gesetzliche Vorgaben, wie die Höhe des Garantiezinses, werden durch aktuarielle Berechnungen in die Konzeption von Versorgungslösungen integriert und bieten Finanzierungssicherheit. Ein fester Versorgungsbeitrag garantiert eine zugesagte Leistung im Rentenalter. Die zusätzliche Erwirtschaftung von Überschüssen in Form von Risiko- und Anlagegewinn reduzieren zudem den Finanzierungsaufwand.
Fazit: Der Arbeitgeber kann im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des DUK Versorgungswerk e.V. auf alle mittelbaren Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zurückgreifen und ist damit unabhängig von Kapitalmarktschwankungen und den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften von Pensionsrückstellungen. Die Rückdeckung der Betriebsrenten basiert auf einem breiten Versicherungskonsortium und garantiert damit eine sicher kalkulierbare Realisierung des firmeneigenen Versorgungskonzepts.
Unternehmen
Deutsche Betriebsrenten eine Zeitbombe – Doch nicht beim DUK Versorgungswerk e.V.
In der Ausgabe vom 24.02.2015 der renommierten Tageszeitung „Die Welt“ wird das drohende Problem von Betriebsrenten in Form von Pensionszusagen eingehend thematisiert. Was früher das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fördern sollte, ist heute in den Bilanzen großer wie kleiner Betriebe zu einem nur noch schwer zu beherrschenden Risiko geworden. Mini-Zinsen sorgen dafür, dass den Firmen langsam das Geld dafür fehlt. Erste Unternehmen sind wegen des Rentenlochs kollabiert. In Anlehnung an den erschienen Artikel werden die Hintergründe näher beleuchtet und dargestellt, warum das DUK Versorgungswerk e.V. davon nicht betroffen ist.
Pensionszusagen - unmittelbarer Durchführungsweg mit unmittelbaren Folgen
Die Fürsorge der Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern im Alter eine Betriebsrente in Form von Direktzusagen zu gewähren, entwickelt sich für immer mehr Unternehmen zu einer existentiellen Herausforderung. Nicht nur börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen blicken angesichts schwindender Rücklagen besorgt auf Ihre bestehenden Pensionsverpflichtungen und stehen mit Ihren Pensionszusagen vor einem Finanzierungsdilemma. Trotz aktuellen Rekordständen an den Börsen lassen sich nur geringe Zinsen an den weltweiten Kapitalmärkten erwirtschaften. Zudem treiben die höhere Lebenserwartung und eine Neubewertung der Pensionsrückstellungen, die Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach oben.