Zahlreiche Anleger des 2003 platzierten Fonds sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt. Ausschüttungen wurden reduziert und die wirtschaftliche Entwicklung der als „sicher“ angepriesenen Investition stellt sich als überaus problematisch dar. Eine Insolvenz wurde offen diskutiert.
Die gegen das Kreditinstitut erhobenen Vorwürfe sind umfangreich und beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Anlage in geschlossenen Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die z. B. Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstige Fonds empfohlen haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.
Anlegern, die den Fonds 2003 gezeichnet haben, droht 2013 Tag genau – also nicht erst zum 31.12.2013! - die absolute Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements, Erstattung von Rückzahlungen von Ausschüttungen und Ersatz von Folgekosten, besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn einer Alternativanlage zu erhalten.
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