Der Schiffsfonds MS Svenja vom Elbe Emissionshaus (EEH) wurde 2008 aufgelegt. An ihm beteiligten sich rund 500 Anleger mit ca. 14 Mio. Euro. Bereits die Leistungsbilanz aus dem Jahre 2011 zeigte negative Tendenzen auf. Darin wurde von niedrigen Charterraten und gestiegenen Schiffsbetriebskosten berichtet. Als Folge wurde die erste Quartalstilgung für 2011 ausgesetzt. Angesichts der schlechten finanziellen Lage des Schiffsfonds drohen den Anlegern nun weitere Nachzahlungen. Wenn man die Lage der anderen, in Schieflage geratenen, Schiffsfonds betrachtet, so lässt sich auch hier ein Totalverlust der Einlagen nicht ausschließen.
Die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Svenja stehen nun vor der Wahl, den drohenden Verlust ihrer Einlage zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Unter Umständen bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die Berater, die beratende Bank und die Gründungsgesellschafter des Fonds geltend zu machen. Nach der aktuellen Rechtsprechung begründet eine Falschberatung Schadensersatzansprüche der Anleger. Eine Falschberatung liegt u. a. dann vor, wenn der Anleger gar nicht oder nicht ausreichend über die möglichen oder bestehenden Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung aufgeklärt wurde. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u. a. hohe Weich- und Vertriebskosten, starke Schwankungen der Charterraten und ihr Einfluss auf den Schiffswert, die Ungeeignetheit eines Schiffsfonds als Altersvorsorge und gegebenenfalls das Verschweigen von Provisionen.