Den Anlegern der obigen Beteiligung wurde vor kurzem von einer Tochter der ABN AMRO Bank N.V. ein vergleichsweises Angebot zum Kauf der fehlgeschlagenen Kapitalanlage un-terbreitet: gegen Zahlung von 60 % des Nominalwerts bis zum 28.05.2010 bzw. 85 % des Nominalwerts bis zum 28.12.2018 wird die Kapitalanlage übernommen. Das Angebot um-fasste einen Mitverkauf sämtlicher eventuellen Schadensersatzansprüche gegen die Treu-händerin, die Fondsgesellschaft, deren Gesellschafter, die Delbrück Bethmann Maffei AG, die DBM Fonds Invest GmbH und sämtliche anderen eventuell Prospektverantwortlichen für den Verkaufsprospekt Global VIEW Beteiligungsfonds 2006.
Die Anleger, die dieses Angebot angenommen haben, werden 60 % bzw. 85 % des Nomi-nalwerts der Beteiligung zurück erhalten und auf dem Restschaden sitzen bleiben, wenn sich genügend Anleger für die Annahme des Vergleichs entschieden haben und die Mindestan-nahmequote erreicht wird..
Den anderen Anlegern rät Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht speziali-sierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich dringend, die oben skizzierten Ansprüche anwaltlich prüfen und ggf. durchsetzen zu lassen, um so zu ver-suchen, 100 % des Schadens ersetzt zu erhalten. Neben Ansprüchen wegen einer eventuell fehlerhaften Beratung bei der Vermittlung der Kapitalanlage kommen Prospekthaftungsan-sprüche in Betracht. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Hendrik Bombosch bestehen schon Bedenken bezüglich der Plausibilität des Prospekts. So wurde beispielsweise die vorgese-hene Bauzeit des Riesenrads in Peking vor Olympia 2008 mit nur 15 Monaten beworben, obwohl zuvor in Singapur 30 Monate für die Errichtung eines solchen Rades benötigt wur-den.
Auch hätten die Anleger nach Meinung von Rechtsanwalt Bombosch darauf hingewiesen werden müssen, dass neben den Anlegergeldern noch eine Bankfinanzierung zur Umset-zung der Projekte erforderlich ist und dass es der Fondsgesellschaft möglich war, über die Anlegergelder bereits zu verfügen, bevor ein Bankdarlehen abgeschlossen wurde. Bis heute steht die Bankfinanzierung nicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage des Fonds scheint es nach Presseberichten unwahrscheinlich, dass sich jetzt noch eine Bank findet, die bereit ist, Geld in den Fonds zu investieren.
Rechtsanwalt Bombosch warnt die Anleger davor, die Sache einfach auszusitzen, sondern empfiehlt, zeitnah zu handeln, damit eventuelle Schadensersatzansprüche nicht verjähren. Darüber hinaus gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip, d.h. wer zu-erst kommt, mahlt zuerst.
CLLB Rechtsanwälte
RA Hendrik Bombosch
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Tel. 030 / 288 789 60
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittler-weile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapital-marktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuer-recht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.