„Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich bei den Schiffsfonds um eine hoch spekulative Anlageform handelt, die unter Umständen sogar zum Totalverlust führen kann. Des Weiteren wird oft verschwiegen, welcher Anteil des investierten Kapitals tatsächlich in den Fonds fließt, und welcher anderweitig für diverse Dienstleistungen und Provisionen benötigt wird. Zahlreichen Anlegern wird verschwiegen, dass Schifffonds als sichere Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind wegen ihres hoch riskanten Charakters. Letztlich klären viele Banken in der Beratung nicht darüber auf, dass sie für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen hohe Provisionen erhalten“, erklärt Stefan Seitz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Da diese Fehler immer wieder auftauchen, sollte man als betroffener Anleger die Fehlinformationen nicht einfach hinnehmen. Aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung in diesem Bereich können unter Umständen Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.
Betroffene HCI Anleger sollten in dieser Situation umgehend einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.