Auch die Situation der MS "Patricia Schulte" ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.
Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS "Patricia Schulte" jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer - sicher geglaubten - Einlage.
Totalverlust für Anleger
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.
Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 - Lloyd Flottenfonds VII gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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