Angesichts dieser Entwicklung wird sich der Weg in die Insolvenz kaum vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet das unter Umständen den Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden und den drohenden Verlust akzeptieren, sondern aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Ihre Chancen auf einen eventuellen Schadensersatz stehen nicht schlecht.
Nach unseren Recherchen wissen wir, dass Schifffondsanleger in den meisten Fällen gar nicht oder nicht ausreichend über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schifffonds unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das investierte Kapital zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Risiken einer solchen Beteiligung müssen daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden. Wurde ein Schifffondsanleger in der Beratung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, so können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflichten aus dem jeweils geschlossenen Beratungsvertrag geltend gemacht werden.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung