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Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Lloyd Schiffsfonds LF 54 "Premium Ship Select" - MS Laura Schulte am Ende


28. Juli 2012, 23:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

In den im Jahr 2004 aufgelegten und im Jahr 2005 geschlossenen Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select", der in das Schiff MS "Laura Schulte", einen 1.740 TEU Frachter sowie das Containerschiff MS "Tatiana Schulte" investiert hat, haben Anleger insgesamt knapp 27 Mio. € investiert. Die MS "Laura Schulte" nahm nicht den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf. Wie der Informationsdienst fondstelegramm Ende Juni 2012 berichtet, wurde über das Vermögen der Einschiffgesellschaft die Zwangsverwaltung angeordnet.

Die Anleger des Lloyd Fonds 54 stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspr…

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds….

Völlig unzureichende Aufklärung über Risken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen

Hohe Vertriebskosten - verschwiegen

Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen

Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen

Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen

Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet

Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 54 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 54 Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
@email

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Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Berlin:
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-54-premium-ship-select…

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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