Schadenersatzansprüche als realistische Option
Die Anleger des Schiffsfonds Ownership IV wissen bereits seit längerem, dass es um ihren Fonds nicht wirklich gut steht. Manche werden zwischenzeitlich auch erhebliche Abweichungen zwischen den Ausführungen ihres Anlageberaters zu den Chancen und Risiken der Beteiligung und der Realität festgestellt haben. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen, weil sie insbesondere über die Risiken des Fonds nicht richtig oder unvollständig informiert wurden.
Schadenersatz - Verjährung droht
Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkennt, dass er in einem Punkt falsch beraten wurde oder über Informationen verfügt, die ihm diese Erkenntnis geradezu aufdrängen. Wichtig ist, dass für jeden Punkt, in dem falsch beraten wurde, eine gesonderte Verjährung läuft. Beim Schiffsfonds Ownership IV drohen wichtige Punkte, über die möglicher Weise falsch beraten wurde, Ende 2012 zu verjähren, weil den Anlegern bereits 2009 bekannt war, dass Teile des Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:
- Keine Info über Höhe der Weichkosten
- Hohe Vertriebskosten, oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio
- Keine Aufklärung über die Risiken der hochspekulativen Beteiligung
- Schiffsfonds sind als Altersvorsorge ungeeignet
- Keine Information über schwankende Chartereinnahmen
- Keine Aufklärung über Provisionshöhe der Banken und Sparkassen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership IV für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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