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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Lucia Bolten (Orange Ocean 02) Insolvenz - Schadenersatz für Anleger


12. Mai 2014, 12:37
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Januar 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS Lucia Bolten ist am Ende. Am 09. April 2014 hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Lucia Bolten Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Mehr als 15,6 Mio. € haben Anleger in den seit Ende August 2008 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 37 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der durch eine vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

Schiff wurde viel zu teuer eingekauft

Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitfinanzierung, Bauzeitversicherung, , Erstausrüstung, Übernahmekosten und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von über 44 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Oktober 2007 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei.

Darüber, dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war.

Handlungsalternativen für geschädigte Anleger

Mit der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS Lucia Bolten der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.

Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein.

In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Anleger bei uns gemeldet, denen von ihren Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Beteiligung an diesem Fonds geraten wurde. Die Gespräche mit den Anlegern lassen erkennen, dass in der Beratung anscheinend zahlreiche Fehler gemacht wurden.

- Zahlreichen Anlegern hätte die Fondsbeteiligung gar nicht empfohlen werden dürfen, da sie nicht zu ihren Anlagezielen passte und weit über die Risiken hinausgingen, die die Anleger tragen konnten.
- Darüber hinaus war die Information über die Funktionsweise des Fonds und die damit einhergehenden Risiken zumeist völlig unzureichend.
- Letztlich wurde in den meisten Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass die beratende VR Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der Beteiligung eine Provision erhält und wie hoch diese ist.

Jeder dieser Verstöße gegen die Beratungspflichten kann für sich genommen zu einer "wirtschaftlichen Rückabwicklung" der Beteiligung führen. Im Ergebnis können die Anleger ihre einbezahlten Gelder zurück erhalten.

> Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean: https://nittel.co/cms/front_content.php?idart=830

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Rufen Sie uns zu einer ersten unverbindlichen Beratung an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-ms-lucia-bolten-insolven…

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