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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Insolvenz Orange Ocean Emissionshaus MS Marietta Bolten


25. April 2014, 08:24
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS "Marietta Bolten" ist am Ende. Am 09. April 2014 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Marietta Bolten" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Mehr als 16,2 Mio. € haben Anleger in den seit Januar 2008 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 37 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der seit Anfang 2008 durch die vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

Schiff wurde viel zu teuer eingekauft

Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde im August 2007 mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitversicherung, Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 44,6 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis sehr günstig sei.

Darüber, dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kaufzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im August 2007 mit 46 Mio. US-$ und mit 48 Mio. US-$ Ende 2007 auf allerhöchstem Niveau. Der Preis für Handymax-Schiffe lag in den Jahren 1999 bis 2002 beispielsweise bei nur rund 20 Millionen US-$ (Quelle: fondstelegramm).

Handlungsalternativen für geschädigte Anleger

Anleger des Fonds MS Marietta Bolten dürften mit der Insolvenz ihres Fonds ihre Einlagen endgültig verloren haben. Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Diese Beratungsfehler ziehen Schadenersatzansprüche gegen die Berater aber auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds nach sich, so dass Anleger auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen können.

>Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-schiffsfonds-insolvent-t…

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