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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

Medienfonds: Apollo Pro Screen Filmfonds – Drohende Verjährung für Ansprüche


29. September 2012, 17:17
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Der Filmfonds Apollo Pro Screen wurde bereits Ende 2012 aufgelöst. Bei zahlreichen Apollo-Anlegern hat sich unlängst das Finanzamt gemeldet. Ihnen drohen erhebliche Steuernachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass der Medienfonds seinerzeit als Steuersparmodell angepriesen wurde. Außerdem war die Investition in den Medienfonds mit einem Darlehen verbunden. Falls es noch nicht zurückgezahlt wurde, können den Anlegern auch aus dieser Richtung Forderungen drohen.

Die Apollo Pro Screen Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihre Beratung Fehler aufwies. Dies wäre der Fall, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an einem Medienfonds aufgeklärt worden sind. Apollo Pro Screen war eine unternehmerische Beteiligung, welche zahlreiche Risiken aufwies, über die aufgeklärt werden musste. Sie war keine sichere Kapitalanlage und schon gar nicht für die Altersvorsorge geeignet.

Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

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