Für die soll ein Vermögensanlagengesetz nachgereicht werden. Ob dieses wirklich so kurzfristig umgesetzt werden kann, bleibt fraglich. Verabschiedet wurde, wie gesagt, das so genannte Anlegerschutzgesetz 2011. Die Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus. Dieses Gesetz sieht u.a. die Einführung eines bundesweiten Registers für angestellte Bankberater. Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation erhöht. Fernerhin wird ein Produktinformationsblatt zur Pflicht. Künftig müssen nun Vertriebsprovisionen verbindlich offen gelegt werden. Damit folgt das Gesetz dem Urteil des BGH.
Für freie Anlageberater gilt dies weiterhin nicht. Wenngleich der ungebundene Vertrieb separat behandelt werden soll und sich hierzu Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium bereits verständigt haben, will Verbraucherschutzministerin Aigner noch mitsprechen. Was dabei herauskommen soll, kann man nur vermuten. Die ersten „harten Entwürfe“ sind gemäß Brancheninformationsdienst kmi vom Tisch.
Diese hätten bedeutet, dass Finanzdienstleister die Regelungen als Finanzdienstleistungsinstitut hätten gegen sich wirken lassen müssen. Für viele Vermittler wäre dies nicht zu schaffen gewesen. Es bleibt abzuwarten, was weiterhin kommt. Die Branche ist dabei gut damit bedient, weiterhin ihre Interessen geltend zu machen.
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