Dem Verfahren lag die Zerstörung eines Einfamilienhauses mit Satteldach, Dachgeschoss und Keller durch einen Brand zugrunde. Die Klägerin baute daraufhin als Ersatz einen einstöckigen Bungalow mit einer größeren Wohnfläche. Die Gebäudeversicherung verweigerte daraufhin die Zahlung und begründete dies mit einem Verstoß gegen die strenge Wiederherstellungsklausel. Das Landgericht Leipzig wies die gegen die Entscheidung der Gebäudeversicherung gerichtete Klage ab. Auf die hiergegen eingereichte Berufung hob das Oberlandesgericht Dresden das Urteil auf und verurteilte die Gebäudeversicherung zur Zahlung. Begründet wurde dies vom OLG damit, dass das alte und das neue Gebäude hinsichtlich Art und Zweckbestimmung vergleichbar seien. Eine moderne Bauweise sei hierbei nicht schädlich. Zwar weiche die Größe um 25 % ab, allerdings sei eine Abweichung der Nutzfläche von jedenfalls bis zu 40% bei etwa gleichbleibender Größe des umbauten Raumes nicht erheblich.
„Dieses Urteil dürfte für viele Versicherte von Gebäudeversicherungen von Interesse sein“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Denn auf Grundlage dieses Urteils kann dem Einwand der Versicherung, gegen die strenge Wiederherstellungsklausel verstoßen zu haben, entgegengehalten werden, dass dies nicht zutrifft und die Versicherung Leistungen erbringen muss.“
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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