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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Rentnerin zu geschlossenen Fonds geraten: Kanzlei Nittel klagt für Mandanten gegen FINUM Private Finance AG (ehemals SRQ)


29. Mai 2012, 12:14
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Mehr als 40.000 € Schadenersatz machen die Anlegeranwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für eine heute 59-jährige Rentnerin geltend. Die verwitwete Mutter von zwei in Ausbildung befindlichen Kindern wurde vor rund 6 Jahren von einem Mitarbeiter der SRQ FinanzPartner AG, die heute als FINUM Private Finance AG firmiert, im Hinblick auf die Anlage ihres Vermögens beraten. Auf 50.000 € beliefen sich die Ersparnisse, die bis zu diesem Zeitpunkt eher konservativ und auf Sicherheit bedacht angelegt waren. Bis in den Herbst 2011 hinein hielt die Münchner DAB bank AG rund 82 % der Aktien an der SRQ FinanzPartner AG.

Auf Anraten des Beraters eröffnete die neue Kundin ein Konto und ein Depot bei der DAB bank und beteiligte sich auf den Rat des SRQ-Beraters hin an drei geschlossenen Fonds, dem Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds, dem SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich sowie dem Schroeder Logistik Investment Fonds. Für ihre Tochter schloss sie darüber hinaus den Dachfonds DCM GmbH & Co. Vorsorgeportfolio 1 als Ansparfonds ab. Für Tino Ebermann, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Kundin vertritt, ist diese Anlageempfehlung an seine als risikoavers eingestufte Mandantin völlig unverständlich: "Einer auf Sicherheit bedachten Anlegerin wurden durchweg hochspekulative Anlagen mit Verlustrisiken empfohlen, bei denen es auch zum Totalverlust des investierten Kapitals kommen kann. Das ist keine anlegergerechte Beratung!".

Nach der Erfahrung des Anlegeranwalts ist dies kein Einzelfall. "Vielen meiner Mandanten wurden Beteiligungen an Immobilien- und Schiffsfonds als sichere Anlage für die Altersvorsorge empfohlen", schildert Anwalt Ebermann seine Erfahrung mit der Beratung durch Banken, Sparkassen und sonstige Anlageberater wie SRQ, "obwohl der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass die hohen Risiken eine Eignung als Altersvorsorge ausschließen".

Hinzu kommt, dass der SRQ-Berater nicht auf die erheblichen Provisionen hingewiesen hat, die SRQ für die Empfehlung der Fondsbeteiligungen erhalten hat. " Von 7 % für Immobilienfonds bis zu 15 % für Schiffsfonds reichen nach unserer Erfahrung die gezahlten Provisionen", berichtet Ebermann und betont: "Provisionen in dieser Höhe sind für die Berater ein starker Anreiz, es mit den Interessen der Kunden nicht allzu genau zu nehmen und ihnen die Produkte zu verkaufen, die den meisten Provisionsumsatz versprechen."

Ebermann klagt für seine Mandantin nun gegen die SRQ, die heute FINUM Private Finance AG heißt auf Ersatz des seiner Mandantin entstandenen Schadens.

Wurden auch Ihnen Schiffsfonds, Immobilienfonds oder sonstige geschlossenen Fonds als sichere Anlagen verkauft? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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