Sofern man als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung die Wartezeiten (von mindestens fünf Jahren) erfüllt, könnte im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente ausgezahlt werden. Pro Jahr stellen aktuell rund 400.000 Personen einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Bewilligt werden davon allerdings nur rund 40 Prozent.
Dabei wird von der Rentenversicherung zuerst geprüft, ob und wie lange man noch in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachzukommen - unabhängig davon, ob überhaupt ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde. Hier spielt der Ausbildungsstand und der zuletzt ausgeübte Job keine Rolle: Entscheidend ist, ob man überhaupt irgendwo arbeiten könnte.
Anhand ärztlicher Unterlagen und eventuell weiterer Gutachten prüft die gesetzliche Rentenversicherung dann das individuelle Leistungsvermögen.
Wer mehr als 6 Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben könnte, erhält keine Leistungen. Wer zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten könnte, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten könnte, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Doch selbst im schlimmsten Fall, dass man gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann, und dementsprechend die volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekommt, wird das Geld in der Regel nicht ausreichen.
Laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenzugang 2013 - liegt die aktuelle durchschnittliche Rentenhöhe bei Erwerbsminderung in den alten Bundesländern bei rund 615 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern etwas niedriger bei 607 Euro monatlich.
Ohne private Vorsorge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private ergänzende Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Lebensstandard in diesen Fällen meist nicht ansatzweise gehalten werden.
Weitere Informationen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind über das Internetportal http://www.bu-kompass.de erhältlich.