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GECA Pharma GmbH

Unternehmen

AMRad-Verordnung: GECA Pharma besitzt Bestrahlungslizenzen für Cannabis


08. Januar 2020, 17:19
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die GECA Pharma GmbH zählt zu den wenigen Importeuren, die zurzeit über alle notwendigen Genehmigungen gemäß der AMRad-Verordnung verfügen. Diese sind für das Inverkehrbringen von medizinischen Cannabisblüten, die zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind, unerlässlich.

AMRad-Verordnung: GECA Pharma besitzt Bestrahlungslizenzen für Cannabis

Das Unternehmen GECA Pharma GmbH stellt sich weiterhin als zuverlässiger Pharmagroßhändler für Medizinal-Cannabis auf. Um wie gewohnt konstant und rechtssicher Apotheken sowie klinische Einrichtungen mit Cannabisblüten beliefern zu können, liegen dem Spezial-Importeur alle notwendigen Lizenzen gemäß der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) vor.
Um Cannabisblüten dauerhaft vor Bakterien und Schimmelbefall zu schützen, findet oftmals die sogenannte Strahlensterilisation Anwendung. Damit sollen mögliche Gesundheitsrisiken im Rahmen der Behandlung meist schwerkranker Patienten entgegengewirkt werden. Die Methode wird beispielsweise auch im größeren Umfang zur Entkeimung medizinischer Einwegartikel eingesetzt.

Der geschäftsführende Gesellschafter der GECA Pharma GmbH, Herr Alexander Rieg, erklärt dazu: „Aufgrund von verschiedenen Meldungen aus der Presse erhalten wir vermehrt Anfragen zu unserer Lieferfähigkeit. Der Markt zeigt sich angespannt, da einige Großhändler ihre Auslieferungen stoppen mussten. An dieser Stelle haben wir mit der stetigen Einhaltung und Kontrolle aller geltenden Vorschriften und Regelungen dafür Sorge getragen, dass die Produktqualität und die Lieferfähigkeit unsererseits sichergestellt sind. Auf diese Weise stehen wir weiterhin Versorgungsengpässen auf dem Markt für Medizinal-Cannabis entgegen.“

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