Chronologie:
Der Kläger stellte sich bei der Beklagten mit starken Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber vor. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine beginnende Magen-Darm-Grippe und schickten den Kläger wieder nach Hause. Da die Beschwerden nicht besser wurden, begab sich der Kläger in eine andere Klinik, wo ein perityphlitischer Abszess festgestellt und ein operativer Eingriff erforderlich wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter hat in seiner mündlichen Vernehmung u.a. sinngemäß ausgeführt, dass es angebracht gewesen sei, den Kläger eher stationär für eine Nacht zur weiteren Beobachtung aufzunehmen. Sodann hat das Gericht den Parteien angeraten, sich vergleichsweise zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Eine nicht rechtzeitig diagnostizierte Blinddarmentzündung kann im Extremfall zum Tode des Patienten führen. Dieses ist in der vorliegenden Sache zum Glück für alle Beteiligten nicht eingetreten. Daher war eine vergleichsweise Einigung angebracht, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor dem Landgericht Berlin
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Berlin
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnose einer akuten Appendizitis als Magen-Darm-Grippe, LG Berlin, Az. 8 O 214/14
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