Chronologie:
Die Klägerin wurde wegen einer Eileiterschwangerschaft rechts vom niedergelassenen Frauenarzt in die Klinik der Beklagten eingewiesen. Dort erfolgte ein operativer Eingriff im Sinne einer laparoskopischen Salpingotomie, anlässlich derer es zu einer Darmverletzung kam.
Verfahren:
Das Landgericht Heilbronn hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen, sowie eines radiologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte sich gutachterlich eine Fehlbehandlung dar, woraufhin die Parteien einen Widerrufsvergleich im deutlich vierstelligen Eurobereich abschlossen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da eine außergerichtliche Regulierung nicht erfolgte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Regulierungsverweigerungen von Haftpflichtversicherern stellen im Bereich der Arzthaftung leider oftmals den Regelfall dar, konstatiert die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.
Über uns
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige
Kanzlei. Durch unsere Auslandsbüros in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.
Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Heilbronn
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Heilbronn
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmläsion anlässlich laparoskopischer Salpingotomie, Az.: 1 O 75/15
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