Chronologie:
Die Klägerin befand sich wegen einer Lungenentzündung zur stationären Behandlung im Hause der Beklagten. Es erfolgte eine Punktierung der Lunge links. Im Rahmen des Eingriffs kam es behandlungsfehlerhaft zu einem Einstich in den Herzbeutel, welcher zu einer lebensbedrohlichen Situation der Klägerin führte. Sie musste mehrfach reanimiert werden und erlitt einen Sauerstoffmangel im Gehirn.
Verfahren:
Das von der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht in Auftrag gegebene Gutachten hat einen Behandlungsfehler bestätigt. Dennoch lehnte die Beklagte die Anerkennung der Haftung bereits dem Grunde nach ab, sodass Klage erhoben wurde.
Das Landgericht Ulm hat den Parteien einen Vergleich in Höhe von 45.000,00 € vorgeschlagen. Diesem ist die Klägerin nicht nähergetreten.
Das daraufhin vom Landgericht Ulm in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat ebenfalls einen Behandlungsfehler bestätigt. Der Sachverständige führte aus, dass die unterlassene Erhebung eines Thorax-CTs fehlerhaft war. Aus seiner Sicht hätte zunächst ein Thorax-CT gefertigt werden müssen, bevor man einen so gefährlichen Eingriff vornimmt, der sich nach Anfertigung eines Thorax-CTs möglicherweise überhaupt nicht angeschlossen hätte. Weiterhin hat der Sachverständige auch die Vornahme des Eingriffs als fehlerhaft beschrieben. So war die Wahl des Katheders und auch das Nichterkennen, beziehungsweise Nichtbeachten der Warnzeichen problematisch. Trotz der Warnzeichen wurde der Eingriff fortgesetzt. Richtigerweise hätte der Eingriff jedoch abgebrochen werden müssen. Insgesamt ist daher von einem groben Behandlungsfehler auszugehen.
Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleich in Höhe von fast 100.000,- € vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grobe Behandlungsfehler führen in Arzthaftungsprozessen zu Beweiserleichterungen, bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. In der vorliegenden Sache hat der Gutachter einen derart groben Fehler konstatiert, stelle die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Ulm
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Ulm
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Lungenpunktion, 100.000,- Euro, LG Ulm, Az.: 6 O 119/13
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