Chronologie:
Der Kläger erlitt in 2012 einen Rollerunfall und wurde in die Klinik der Beklagten transportiert. Dort erfolgte eine Osteosynthese mittels Verriegelungsnagels. Postoperativ stellten sich beim Kläger insbesondere Bewegungseinschränkungen und Druckbeschwerden ein. Es kam zu einer Pseudoarthrose.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter insbesondere zum postoperativen Verlauf heraus, dass dem Patienten Therapiealternativen hätten benannt werden müssen. Das Landgericht Wuppertal hat den Parteien sodann einen Vergleich über 7.500,- Euro vorgeschlagen, zuzüglich weiterer Anwalts- und Gerichtskosten, dem der Kläger jedoch nicht nähertreten möchte.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es wird in dieser Sache nunmehr zu einer weiteren Beweisaufnahme kommen und vor allem geklärt werden, ob Aufklärungsmängel im postoperativen Bereich vorlagen. Sodann besteht wiederum die Möglichkeit, dass sich die Parteien doch noch gütlich einigen, anderenfalls das befasste Gericht ein Urteil fällen muss.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Wuppertal
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Wuppertal
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Osteosynthese nach Rollerunfall, LG Wuppertal, Az.: 5 O 325/14
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