Chronologie:
Die Klägerin befand sich seit dem Jahre 2007 in zahnärztlicher Behandlung bei der Beklagten. Zwischen 2007 und 2010 extrahierte ihr die Beklagte insgesamt acht Zähne, die nicht mehr für erhaltungsbedürftig erachtet wurden. Der Beklagten wird vorgeworfen, nicht eine konservative Paradontosebehandlung vorgenommen und hierüber aufgeklärt zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat ein zahnärztliches Sachverständigengutachten erstellen lassen. Nach umfassender Beweisaufnahme durch die befasste Kammer einigten sich die Parteien auf eine pauschale Schadensumme von 12.500,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Bereich des Zahnarztrechtes sind immer die dienstvertraglichen Leistungen des Zahnarztes von den werkvertraglichen Leistungen von dritter Seite zu unterscheiden, da für letztere das Werkvertragsrecht Anwendung findet. In zahlreichen Fällen enden derartige Prozesse mit deutlich geringeren Schadensummen, insofern eine Fehlleistung konstatiert wird, als in der vorliegenden Sache, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vorm Landgericht Düsseldorf
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Düsseldorf
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Zahnextraktionen nach fehlender Parodontosetherapie, 12.500,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 384/13
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