Chronologie:
Die zum damaligen Zeitpunkt fünfjährige Klägerin stellte sich wegen starker Bauchschmerzen in der Klinik der Beklagten vor. Dort nahmen die Mediziner eine laparoskopische Appendektomie vor, anlässlich derer es zu einer Perforation des Blasendaches und der Blasenhinterwand kam. In der Folge litt die Klägerin an Blasenentleerungsstörungen, Erbrechen, Schmerzen, verzögertem Heilungsverlauf und es waren zwei Revisionsoperationen erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat die Angelegenheit durch ein viszeralchirurgisches Sachverständigengutachten hinterfragen lassen. Dabei stellte der Gutachter mehrere Behandlungsfehler fest: Zu der Verletzung der Blase hätte es nicht kommen dürfen, auch hätte die Revisionsoperation früher erfolgen müssen. Das Landgericht hat die Beklagte sodann verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,- Euro zu zahlen. Außerdem stellte es fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der Fehlbehandlung für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Den Streitwert legte das Gericht auf 40.000,- Euro fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus dem zugesprochenen Feststellungsantrag hat die Klägerin nun noch die Möglichkeit, weitere materielle Ansprüche geltend zu machen. Hinsichtlich der Höhe werden zunächst wieder außergerichtliche Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer der Klinik notwendig, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. wieder erfolgreich vor dem Landgericht Aachen
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Aachen
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene laparoskopische Appendektomie bei Kleinkind, 40.000,- Euro, LG Aachen, Az.: 11 O 178/15
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