Chronologie:
Die Klägerin leidet seit 2007 an Beschwerden im Iliosakralgelenk. Anfang 2009 erlitt sie eine LWS-Distorsion. Im Klinikum der Beklagten erhielt sie im Rahmen einer ambulanten Behandlung eine sogenannte Facettenblockade. Es stellte sich eine Staphylokokken-Infektion heraus. Die Klägerin kann seither ihren Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben. Kausale Folgen des Vorfalles sind u.a. ein Psoasabszess, ein Karpaltunnelsyndrom sowie eine Niereninsuffizienz und Mobilitätseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Stendal hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen und eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen. Im Ergebnis stellte das Gericht eindeutige Aufklärungsmängel auf Behandlerseite fest. Daraufhin verurteilte es die Beklagte zu einem Schmerzensgeld von 35.000,- Euro. Zudem stellte es fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Klägerin ist nach der Entscheidung in Vergleichsverhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten eingetreten und hat versucht, sämtliche Verdienstausfallschäden und sonstigen materiellen Schäden ersetzt zu bekommen. Die Verhandlungen sind nunmehr erfolgreich mit einer Gesamtsumme von fast 300.000,- Euro (einschließlich Gerichts-, Sachverständigen-, und Anwaltskosten) abgeschlossen worden, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. wieder erfolgreich vor dem Landgericht Stendal
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Stendal
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Staphylococcus Aureus-Infektion nach Facettenblockade, 250.000,- Euro, LG Stendal, Az. 21 O 71/10
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