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Lasik Germany GmbH

Unternehmen

Die Lasik Germany GmbH informiert über Erstattungsmöglichkeiten für LASIK-Kosten


17. Februar 2013, 21:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Gute Nachricht für lasik germany®-Patienten: Behandlungskosten sind steuerlich absetzbar

Hamburg – Februar 2013. Ein LASIK-Eingriff stellt für viele Patienten eine erhebliche, finanzielle Belastung dar. Besonders, da die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung nicht bezuschussen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die geldwerten Aufwendungen - wenigstens teilweise – zurückzubekommen. Der Experte für Augenlaseroperationen lasik germany® informiert.

Obwohl die Verfahren LASIK, LASEK und PRK seit 1999 von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) wissenschaftlich anerkannt sind, wird die Laser-Augenkorrektur zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor als schönheitschirurgischer Eingriff bewertet. Als solcher ist er, dem Standpunkt der gesetzlichen Versicherer zufolge, nicht medizinisch erforderlich. Schließlich korrigieren ihrer Meinung nach auch Brille und Kontaktlinsen Fehlsichtigkeit.

So viel kostet eine Standard-LASIK bei lasik germany®

1.800 Euro und mehr kostet eine LASIK-Behandlung für beide Augen. Bei lasik germany® sind darin sämtliche Vor- und Nachuntersuchungen enthalten. Ob eine vergleichsweise günstige Standard-Lasik ausreicht, hängt von den persönlichen Voraussetzungen wie Art und Intensität der Fehlsichtigkeit oder Hornhautdicke ab. Genauere Informationen zu den Kosten sind unter www.lasik-germany-Lasikkosten.de zu finden.

LASIK ist eine anerkannte Heilbehandlung – PKV muss vermehrt zahlen

Eine LASIK bekämpft im Gegensatz zur Sehhilfe die Ursache und nicht nur die Folgen von Fehlsichtigkeit und gilt offiziell als Heilbehandlung. Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenübernahme daher nicht nur deshalb ablehnen, weil die OP teurer ist, als eine Sehhilfe. Allerdings richtet sich die Höhe der Erstattung nach dem individuellen Vertrag mit dem Versicherer. Dazu gab es in letzter Zeit einige wegweisende Gerichtsurteile.

lasik germany® empfiehlt: LASIK-Kosten beim Finanzamt geltend machen

Eine Möglichkeit, die Ausgaben für die LASIK-OP zu kompensieren, besteht in der Geltendmachung als „außergewöhnliche Belastung“ beim Finanzamt. Nach § 33 EStG muss dieses die Kosten auch ohne Attest vom Amtsarzt berücksichtigen, sofern die Ausgaben die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Welcher Betrag als zumutbar gilt, richtet sich nach Familienstand, Zahl der Kinder und dem Gesamtbetrag der Einkünfte.

Über die Lasik Germany GmbH und die lasik germany® Augenlaser Zentren

Die Lasik Germany GmbH ist Betreiberin der lasik germany® Augenlaser Zentren an den Standorten Frankfurt am Main, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Oberhausen und München. Gründer von lasik germany® ist Dr. Jörg Fischer, der über 17 Jahre Erfahrung in der Augenchirurgie verfügt. In einem lasik germany® Augenlaser Zentrum werden operative Eingriffe nach modernen Methoden und Verfahren der refraktiven Chirurgie vorgenommen, unter anderem mit dem FEMTO-Sekundenlaser. Die Operateure von lasik germany® können auf über 1.000 selbständig durchgeführte operative Eingriffe pro Jahr zurückblicken und zählen damit ganz offiziell zu den „High-Volume-Operateuren“ ihrer Profession. Hauptsitz der Lasik Germany GmbH ist Hamburg. Die Geschäfte der Lasik Germany GmbH führt Dr. Jörg Fischer.

Kontakt:

Lasik Germany GmbH
Dr. Jörg Fischer
Hohe Bleichen 10
20354 Hamburg
Tel.: 0800 / 599 599 9
Fax: 040-35017517

E-Mail: @email
Internet: www.lasik-germany.de
http://www.lasik-germany-lasikkosten.de/

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