Die gesetzliche Pflegeversicherung wird um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt. Zusätzlich zum umlagefinanzierten Teilleistungssystem der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Bürgerinnen und Bürger künftig dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt.
Es kann ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld vereinbart werden. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei in Pflegestufe III mindestens ein Pflegemonatsgeld von 600 Euro vereinbart werden muss. Der Leistungsumfang in der Pflegestufe 0 muss mindestens 10 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in der Pflegestufe II mindestens 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgelds der Pflegestufe III betragen.
Den Versicherern ist es nicht gestattet, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken abzulehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind begrenzt. Die Prämienhöhe hängt vom vereinbarten Leistungsumfang und dem Eintrittsalter ab. Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro jährlich.
Die Pflege-Vorsorgeförderung dient der Absicherung des Pflegerisikos, zumal die soziale Pflegeversicherung immer nur eine Teilabsicherung ist, die dem finanziellen Druck des demographischen Wandels unterliegt. Private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.