Obwohl die Regierung schon 2003 das Gesundheitswesen reformieren wollte, gehört es zu den am wenigsten digitalisierten Branchen in Deutschland. Patienteninformationen werden oft nur mündlich ausgetauscht und Dokumentationen werden noch immer überwiegend in Papierform erfasst. Zudem liegen Patientendaten in Arztpraxen oder Krankenhäusern in manchen Fällen offen zugänglich herum. Mit dem E-Health-Gesetz wurde zum 1. Januar 2016 erneut mit Fristen versucht, eine Digitalisierung im Gesundheitswesen sukzessiv herbeizuführen.
Doch die Fristen stellen sich nach und nach als wenig realistisch heraus. Das Ultimatum für den Anschluss der Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI) ist laut E-Health-Gesetz der 1. Juli 2018. Es soll den sicheren Datenaustausch zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen ermöglichen. Die benötigten Konnektoren für den Anschluss an die TI gingen allerdings zu spät in Produktion und die Frist wurde vom Gesetzgeber um sechs Monate, zum 1. Januar 2019, verlängert. Experten halten auch die neue Frist für wenig realistisch.
Im Hinblick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen will die Regierung laut Koalitionsvertrag "einen konkreten Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufstellen". Der Wille eines Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen spiegelt sich in der Regierungserklärung Spahns bisher allerdings nicht wider. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge in den kommenden Monaten entwickeln. Die Akteure im Gesundheitswesen sind am Zuge, den Anschluss an die Telematikinfrastruktur innerhalb der neuen Frist zu realisieren. Die TI dient als Grundlage für weitere digitale Innovationen und letztlich besteht noch immer die Möglichkeit, dass Deutschland sich, in Bezug auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen, vom Nachzügler zum Vorreiter entwickeln könnte. Bis dahin gibt es allerdings noch viel zu tun.