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Bundespresseamt

Institution

Staatssekretär Ilka fordert alle Beteiligten im Pflegebereich zur Umsetzung der gesetzlichen Verbesserungen auf


25. Januar 2013, 14:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Heute hat in Berlin der Kongress „Pflege 2013“ begonnen. Zwei Tage diskutieren Vertreter der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, der Krankenhäuser und Ausbildungsträger in den Gesundheits- und Sozialberufen über die Herausforderungen der Pflege der Zukunft.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Ilka, gab in seiner Eröffnungsrede einen Überblick über die wesentlichen Verbesserungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen. Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen seien nun die Pflegedienste und die Pflegekassen gefordert, so Ilka. Dabei machte er deutlich: „Damit die Verbesserungen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aber auch möglichst bald und unbürokratisch zugute kommen, fordere ich alle Akteure im Pflegebereich auf, die Neuregelungen zeitnah umzusetzen.“

Staatssekretär Thomas Ilka nannte in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der Pflegekassen, eine fristgerechte Begutachtung und frühzeitige Beratung sicherzustellen, und den Auftrag an die Versicherungsunternehmen, Angebote für private Pflege-Vorsorgeversicherungen vorzulegen. Durch die Neuregelungen des PNG können Pflegebedürftige künftig auch Betreuungsleistungen zur Gestaltung des Alltags wählen. Entsprechende Angebote bieten neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Pflegebereich und entlasten zudem pflegende Angehörige.

Thomas Ilka betonte des Weiteren die Pläne des Gesetzgebers, die Pflegeausbildung zu modernisieren. „Wir arbeiten an einem neuen Pflegeberufe-Gesetz. Damit sollen die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt werden, so dass der Pflegeberuf ein sicherer und attraktiver Arbeitsplatz bleibt.“

Außerdem verwies Staatssekretär Thomas Ilka auf den Expertenbeirat, der den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definieren und dabei vor allem den Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigen soll. Der Expertenbeirat arbeitet derzeit intensiv an Fragen der Umsetzung. Gegenwärtig sind 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt und benötigen Unterstützung. Die Zahl wird nach Schätzungen steigen. Gerade diese Menschen werden in der bisherigen Definition von Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend erfasst.

Einen Überblick über das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) finden Sie hier:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege/das-pflege-neuausrich…

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