Zwar konnte das Robert-Koch-Institut bisher keine erhöhte Zahl von Infektionserkrankungen in den Hochwassergebieten feststellen, dennoch sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten. So sollten sich betroffene Personen regelmäßig und gründlich die Hände waschen und keine Lebensmittel zu sich nehmen, die in Berührung mit eventuell kontaminiertem Wasser gekommen sind. Außerdem ist darauf zu achten, dass Kinder nicht in überschwemmten Gebieten baden oder spielen.
Darüber hinaus sollten Menschen in den betroffenen Gebieten ihren Impfschutz gegen Tetanus überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen. Die Ansteckung mit Tetanus, oft auch als Wundstarrkrampf bezeichnet, erfolgt über Bakterien, die durch offene Wunden in den Körper gelangen. Die entsprechende Impfung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sollte alle 10 Jahre erneuert werden.
In speziellen Fällen kann zudem eine Impfung gegen Hepatitis A erwogen werden, insbesondere dann, wenn über längere Zeit kein sauberes Trink- und Waschwasser zur Verfügung steht. Die Erstattung der Impfkosten durch die Krankenkasse ist hier anders als bei Tetanus nicht vorgeschrieben und erfolgt bei den Versicherern per Einzelfallentscheidung. Wer sich also gegen Hepatitis A impfen lassen möchte, kann bei seiner Kasse nachfragen, ob diese die Kosten übernimmt.
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