Pressemitteilung/press release
Oberfinanzdirektion der Länder beschließt erneute Steuersenkung für Dienstfahrräder
Zum 1.1.2019 wurde die Versteuerung des geldwerten Vorteils von E-Autos und nachträglich auch Dienstfahrrädern auf 0,5% des UVPs gesenkt. Im neuen, zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz wird die Elektromobilität weiter gefördert. In diesem Rahmen wurde die Bemessungsgrundlage, nach der sich die Höhe des zu versteuernden geldwerten…