Pressemitteilung/press release
Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz 1 – Änderungen ab Veranlagungsjahr 2017
Das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz 1 führt eine Änderung ein, wie die Option zum Teileinkünfteverfahren ab dem Veranlagungsjahr 2017 angewandt werden kann.
Herr Marcus Streit ist bereits langjährig in seiner Tätigkeit als selbstständiger Wirtschaftsprüfer aktiv. Er versteht sich als Generalist, der mit Engagement und Ausdauer an Herausforderungen herangeht.
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Das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz 1 führt eine Änderung ein, wie die Option zum Teileinkünfteverfahren ab dem Veranlagungsjahr 2017 angewandt werden kann.
Wirtschaftsprüfer München
Theatinerstraße 31
80333 München
Deutschland