Wir brauchen einen europäisierten Datenschutz, der mit großen Schritten das Netz für alle Europäer auf ein faires und gleiches Datenschutzniveau stellt. Künftig muss der Grundsatz gelten, dass der User weiß, welches Recht für ihn gilt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung geht in die richtige Richtung, auch wenn noch viel Beratungsbedarf besteht. Unternehmen und Verbraucher verlangen nach einem passenden Rechtsrahmen für das 21. Jahrhundert. Der neue europäisierte Datenschutz darf das deutsche Datenschutzniveau nicht unterschreiten. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses muss der User in Berlin, Paris und Helsinki das Internet unter gleichen Bedingungen nutzen können.
Die Sensibilisierung für den Datenschutz ist über die anstehenden Gesetzesänderungen hinaus jeden Tag wichtig. Deswegen hat das BMJ einen Studentenwettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Mach Dich nicht nackig“ können Studentinnen und Studenten für ihre Grundrechte werben und kreativ zeigen, wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen Welt sind. Einsendeschluss ist der 15. März 2013.
Hintergrund:
Der Europäische Datenschutztag wird auf Initiative des Europarats hin zum siebten Mal veranstaltet. Der 28. Januar wurde vom Europarat als Datum gewählt, weil an diesem Datum die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz unterzeichnet wurde. In der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, bei der automatisierten Datenverarbeitung die Rechte und Grundfreiheiten und insbesondere das Persönlichkeitsrecht zu wahren.
2008 haben sich die USA und Kanada der Initiative angeschlossen. Seitdem begehen diese Staaten zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag den Data Privacy Day.
Weiterführende Informationen zum BMJ-Studierendenwettbewerb finden Sie unter www.bmj.de/nichtnackig.