Der Vorwurf beruht auf dem Vorgehen des Akkura-Vorsitzenden und des Betriebsleiters. Diese hatten Anleger im Zeitraum von 2006 bis 2010 mit hohen Renditeversprechen von 10 – 12 Prozent geworben. Tatsächlich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, waren diese Renditechancen aber nie existent, da die Angeklagten von Anfang an geplant hätten, die eingesammelten Gelder der Anleger privat zu verwenden. Die Verantwortlichen, die in den vergangen Jahren mit vollmundigen Verlautbarungen über die Exklusivität der Anlage und ihre Kompetenz aufgefallen waren und sich gerne als Weltmeister im Kapitalanlagegeschäft feiern ließen, sitzen nun in Haft.
„Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Akura Kapital Management AG auch Schadensersatzansprüche gegen deren Verantwortliche und solche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen etwaige Vermittler der Beteiligung.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.
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