„Wie sich diese Kehrtwende auf Autofahrer auswirkt, gegen die bereits ein Verwarnungsgeld wegen des fehlenden Alkoholtestgeräts ausgesprochen wurde, bleibt abzuwarten“, sagt Rechtanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. „Wir empfehlen, den Betrag nur unter Vorbehalt zu zahlen und Rechtsmittel einzulegen“, so der Jurist.
Da auch im EU-Ausland zum Teil andere Verkehrsregeln und andere Sanktionen bei Verstößen gelten als in Deutschland, sei es bei Problemen mit den ausländischen Behörden immer ratsam einen Anwalt hinzuziehen, der sich auch das Verkehrsrecht im Ausland spezialisiert hat.
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