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Rechtsanwalt Senn

Anwaltskanzlei

Anlagen zur Altersvorsorge dringend überprüfen


28. April 2014, 15:21
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Jeder, der in letzter Zeit oder bereits vor vielen Jahren eine Kapitalanlage zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, sollte diese dringend auf ihre Geeignetheit hierzu überprüfen. Aufgrund von Erfahrungswerten in vielen vergleichbaren Fällen muss leider sehr häufig festgestellt werden, dass die Kapitalanleger im blinden Vertrauen auf die Richtigkeit der Aussagen des Beraters häufig zu unkritisch mit den abgeschlossenen Verträgen umgehen, oftmals die Augen vor der Realität verschließen und darauf hoffen, dass die Anlage die versprochenen Renditen abwirft oder zumindest das eingesetzte Kapital erhalten bleibt und im Alter sicher zurückgezahlt wird.

Nach dem Ablauf der Beteiligungsdauer ist das Erwachen dann um so größer, da oftmals sowohl von den versprochenen Erträgen als auch vom investierten Kapital nur ein Bruchteil oder letztlich sogar häufig überhaupt nichts mehr übrig bleibt.

Da diese Art von Kapitalanlagen sehr oft für die Dauer von zehn Jahren oder mehr ausgelegt sind, ist das Abwarten bis zum regulären Ablauf sehr gefährlich, da mögliche Ansprüche gegen die Beteiligungsgesellschaft oder den Berater spätestens nach zehn Jahren verjähren und daher nicht mehr durchsetzbar sind. Das Geld ist dann unwiederbringlich verloren und der Ärger nicht früher reagiert zu haben sehr groß.

Sehr oft wissen Anleger nicht, dass bei der gezeichnete Kapitalanlage erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust bestehen. Viele gehen davon aus, eine Art "Sparvertrag" abgeschlossen zu haben und sind sich nicht im geringsten darüber im klaren, dass sie sich durch ihre Unterschrift an einem Unternehmen beteiligt haben und damit direkt am Gewinn aber eben auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sind.

Erstmals stutzig werden viele Anleger erst dann, wenn sie versuchen an das eingesetzte Geld heranzukommen, was nach den Beratern doch "problemlos" möglich sei. Bei den meisten Anlagen ist eine vorzeitige Kündigung dagegen ausgeschlossen und das Kapital somit für mindestens zehn, oftmals auch zwanzig oder mehr Jahre gebunden.

Daneben gibt es einige Anzeichen, die Anleger hellhörig lassen sollten. Insbesondere seien hier folgende Dinge genannt:

- Rückgang oder Einstellung der Ausschüttungszahlungen,

- Keine oder nur sehr spärliche Informationen zur aktuellen Entwicklung oder zum aktuellen Wert der abgeschlossenen Beteiligung,

- außerplanmäßige Nachrichten der Beteiligungsgesellschaft bezüglich aktueller (negativer) Entwicklungen bzw. geänderter steuerlicher Behandlung

- häufige Nennung der Anlage in Suchmaschinen (wie z.B. Google) im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren oder Rechtsanwaltskanzleien,

- Erhalt von Rundschreiben oder Fragebögen von Rechtsanwälten oder Schutzgemeinschaften

Falls Sie derartige Anzeichen in Bezug auf die von ihnen abgeschlossene Anlage bemerken, sollten Sie dringend unverzüglich handeln und die Verträge vom fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Sehr häufig können im Falle einer rechtzeitigen Reaktion zumindest Teile des Geldes noch gerettet werden.

In den vergangenen Jahren fiel auf, dass viele Anleger, die ihr Vermögen in Beteiligungen folgender Kapitalanlagegesellschaften investiert haben, häufig nicht ausreichend informiert wurden und deshalb über die tatsächlich bestehenden Risiken sehr erstaunt waren:
Frankonia, Deltoton, Südwest Finanz, RWB, SHB, CIS Garantie Hebel Plan, Multi Invest, ALAG, Albis, Analysis, Charisma, DCM, DFO, MIG, MPC, Multi Advisor, Capital Advisor sowie viele weitere Schiffsfonds, Immobilienfonds und Medienfonds.

Diese Aufzählung ist leider keineswegs abschließend. Nahezu wöchentlich drängen weitere Gesellschaften auf den Markt, die teilweise mit fragwürdigen Vertriebsmethoden auf der Suche nach arglosen Anlegern sind.

Bitte überprüfen Sie daher umgehend sämtliche bestehenden Anlagen und werden Sie von sich aus aktiv. Für eine kostengünstige Erstprüfung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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