Chronologie:
Die Klägerin begab sich im Oktober 2015 in die Praxis des Beklagten zwecks Einsetzens einer Implantat tragenden Prothese. Eingesetzt wurden mittels eines beidseitigen Sinusliftes drei Bonebuilder Blöcke mit zwei Fixationsscheiben. Postoperativ traten Schmerzen auf. Es waren Folgebehandlungen erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat den Parteien angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zu einer gütlichen Einigung geraten und dabei auf die Einholung eines zahnärztlichen Sachverständigengutachtens verzichtet. Die Parteien einigten sich sodann im deutlich vierstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur in sehr seltenen Fällen verzichtet ein Gericht bei Arzthaftungsprozessen auf die Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens. Dieses kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Sach- und Rechtslage sehr eindeutig sind. So ein Prozedere kommt allen Beteiligten zugute und entlastet nicht zuletzt auch die Gerichtsbarkeit, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.