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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück


02. August 2018, 11:04
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Landgericht Osnabrück vom 15.07.2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Plattenosteosynthese nach Radiusfraktur, 15.000,- Euro, LG Osnabrück, Az.: 3 O 964/14

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück

Chronologie:
Die Klägerin stürzte im häuslichen Umfeld und zog sich dabei eine Radiusfraktur im Bereich des linken Arms zu. Notfallmäßig wurde sie in das beklagte Klinikum verbracht und dort unverzüglich operiert. Es erfolgte eine Plattenosteosynthese. Postoperativ stellten sich Schwellungen und Schmerzen ein. Eine weitere Kontrolluntersuchung ergab, dass eine Schraube in den Gelenkspalt des Handgelenks hineinragte. Der Beklagtenseite wird daher eine fehlerhafte operative Versorgung vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bestätigte eindeutige Fehler hinsichtlich der Behandlung der Beklagtenseite. Die fehlerhaft eingebrachte Schraube hätte frühzeitiger entfernt werden müssen. Der Klägerin wäre dadurch eine mehrmonatige Leidensdauer erspart geblieben. Die Parteien einigten sich sodann auf Vorschlag des Gerichtes auf einen Vergleichsbetrag von 15.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Eindeutige Fehllagen von Osteosynthesematerial bedürfen oftmals der sofortigen operativen Behebung, um nachhaltige Schäden, wie zum Beispiel die Entstehung eines Nervenschadens, eines Morbus Sudeck, etc… zu verhindern. Finden entsprechende Kontrollen nicht statt und entsteht dadurch ein gesundheitlicher Schaden, so steht dem Patienten in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zu, stellen Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.

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